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Maintöchter








Schwule, Lesben, Trans- und Intersexuelle in Frankfurt am Main 1933-1994


Reihe: Studien zur Geschichte und Wirkung des Holocaust; Bd. 12

420 Seiten, 6 farb. Abb., geb., Schutzumschlag, 14 x 22,2 cm

Göttingen 2025, Wallstein, ISBN 978-3-8353-5719-8








Zwischen Verfolgung, Liberalisierung und Aufbruch:
Am Beispiel Frankfurt am Mains wird die Geschichte
sexueller Minderheiten im 20. Jahrhundert erzählt

Nicht ohne Hintersinn werden die Frankfurter Homo, Trans- und Intersexuellen in diesem Buch als »Maintöchter« tituliert, waren sie doch stets Töchter und Söhne dieser Stadt. Töchter und Söhne freilich, die recht stiefmütterlich behandelt wurden. Soziale Ächtung und staatliche Repression prägten ihren Alltag, viele reagierten aber auch mit beachtlichem Eigensinn und Widerstandswillen. Somit erzählt Alexander Zinn am Beispiel Frankfurts die Geschichte sexueller Minderheiten im 20. Jahrhundert: Er beleuchtet die massive Verfolgung homosexueller Männer in der NS-Zeit, die allmähliche Liberalisierung des gesellschaftlichen Klimas in der Nachkriegszeit und der Aufbruch der neuen Lesben- und Schwulenbewegung nach der Strafrechtsreform von 1969. Dabei wird deutlich, dass es trotz staatlicher Repression immer wieder gelang, Freiräume zu erkämpfen. So gab es selbst in der NS-Zeit einschlägige Treffpunkte, seit den 1950er Jahren wurde die Mainmetropole sogar als ein Eldorado der Homo- und Transsexuellenszene wahrgenommen. Die städtischen Behörden reagierten mit Kontrollen und Auflagen, duldeten die subkulturellen Nischen ansonsten aber. Für die »Betroffenen« erwies sich die Situation als ambivalent: Viele genossen die kleinen Freiheiten, nicht wenige zerbrachen aber auch an gesellschaftlicher Ablehnung und Isolation.

Die Studie ist nicht nur von regionalgeschichtlicher Bedeutung, liefert sie doch auch Hinweise, die neue Perspektiven auf die allgemeine Situation von Homo-, Trans- und Intersexuellen in der NS- und in der Nachkriegszeit eröffnen. Dies betrifft zum Beispiel die Frage, unter welchen Voraussetzungen homosexuelle Männer in die nationalsozialistischen Konzentrationslager eingewiesen wurden. In Frankfurt am Main war dies in der Regel dann der Fall, wenn die Betroffenen mehrfach wegen sogenannter Jugendverführung oder wegen Prostitution nach § 175a verurteilt worden waren. In Fällen „einfacher“ Homosexualität nach § 175 kam es dagegen nur dann zur Anordnung von „Vorbeugungshaft“, wenn noch weitere Verfolgungsmerkmale vorlagen, so zum Beispiel, wenn die Verurteilten Juden waren. Ähnliche Befunde hatten sich bereits in Regionalstudien zu Köln und Leipzig gezeigt. Die Frankfurter Ergebnisse bestätigen somit die Zweifel an der bislang vorherrschenden Perspektive, auch „gewöhnliche“ Homosexuelle seien in der NS-Zeit von „Vorbeugungshaft“ in Konzentrationslagern bedroht gewesen.

Auch in Hinblick auf die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Männer in den 1950er und 1960er Jahren kommt die Studie zu Ergebnissen, die die bisherigen Perspektiven erweitern. So traten in der Frankfurter Justizpraxis in diesem Zeitraum bereits deutliche Liberalisierungstendenzen zutage, die wohl nicht ganz untypisch waren für die Verfolgungspraxis in der Bundesrepublik und die die verbreitete Annahme, die Verfolgung Homosexueller sei nach 1945 bruchlos fortgesetzt worden, relativieren.

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